Blanco Pleon 6 Unterbau-Spüle mit und ohne Zusatzbecken

Blanco Pleon 6 Spülen sind aus robusten Silgranit PuraDur gefertigt und damit besonders kratzfest, langlebig und pflegeleicht – ideal für den Küchenalltag. Alle Modelle werden in einheitlicher Größe mit einer Breite von 61,5 cm angeboten und versprechen dank des tiefen Beckens ein maximales Volumen. Dieses können Sie bei den Blanco Pleon 6 Einzelbecken optimal für sperrige Gegenstände nutzen. Neben Einzelbecken umfasst Blanco Pleon 6 außerdem praktische Spülen mit Haupt- und Zusatzbecken. Bei diesen ist das Zusatzbecken so integriert, dass die Abtrennung lediglich bis zur Hälfte der Beckentiefe reicht und Sie somit wie gewohnt das gesamte Spülenvolumen für Töpfe und Pfannen nutzen können. Gleichzeitig können Sie beispielsweise Gemüse weiterhin getrennt im Zusatzbecken verarbeiten. Dank zwei separater Abläufe sind Sie außerdem unabhängig von der Wassernutzung. Lassen auch Sie sich von den Blanco Pleon 6 Spülen für den Unterbau überzeugen.

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  1. Blanco Pleon 6 Silgranit Spüle 523687 61,5 x 51 cm, felsgrau, Ablauffernbedienung mit Drehbetätigung
    Blanco Pleon 6 Silgranit Spüle 523687 61,5 x 51 cm, felsgrau, Ablauffernbedienung mit Drehbetätigung
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  2. Blanco Pleon 6 Silgranit Spüle 523690 61,5 x 51 cm, weiß, Ablauffernbedienung mit Drehbetätigung
    Blanco Pleon 6 Silgranit Spüle 523690 61,5 x 51 cm, weiß, Ablauffernbedienung mit Drehbetätigung
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Gesetzliche Gewährleistung

Harmonisiertes EU-Gewährleistungslabel

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie die folgende Seite oder fragen Sie den Verkäufer. https://europa.eu/youreurope/garantien