Blanco Torre Spülmittelspender

Damit beim Spülen das Spülmittel direkt griffbereit ist, gibt es Blanco Torre Spülmittelspender. Sie lassen sich problemlos von oben in die Armaturenbank des Spülbeckens einsetzen und geben nur den Spenderkopf frei – der Behälter mit dem Spülmittel verschwindet unter dem Spülbecken. Ein weiterer Vorteil: Sie lassen sich leicht von oben befüllen und müssen dafür nicht extra herausgenommen werden. Blanco Torre Spülmittelspender bilden eine perfekte Design-Abstimmung zu einer Vielzahl von BLANCO- und SteelArt- Küchenarmaturen. Erhältlich in Chrom, Edelstahl finish und Edelstahl gebürstet passen sie bestimmt zu Ihrem Küchenstil.

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  1. Blanco Torre Spülmittelspender 512594 300ml, Edelstahl finish
    Blanco Torre Spülmittelspender 512594 300ml, Edelstahl finish
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  2. Blanco Torre Spülmittelspender 521541 300ml, Edelstahl gebürstet
    Blanco Torre Spülmittelspender 521541 300ml, Edelstahl gebürstet
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  3. Blanco Torre Spülmittelspender 512593 300ml, verchromt
    Blanco Torre Spülmittelspender 512593 300ml, verchromt
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Gesetzliche Gewährleistung

Harmonisiertes EU-Gewährleistungslabel

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie die folgende Seite oder fragen Sie den Verkäufer. https://europa.eu/youreurope/garantien