Blanco Livia Küchenarmatur mit Spülmittelspender

In den Blanco Livia Küchenarmaturen finden Sie Tradition und Moderne vereint. Sie begeistert durch Dekor-Elemente an den Übergängen und eignen sich dadurch ideal für Küchen im Landhausstil und Industrial Look. Dank ihres hohen, um 190° schwenkbaren Auslaufs können Sie außerdem hohe und sperrige Gefäße problemlos befüllen und genießen ein Plus dank des großzügigen Schwenkbereichs ein Plus an Bewegungsfreiheit. Erhältlich sind die Spültischarmaturen in zeitlosem Chrom, sowie in aufregendem Messing gebürstet und in edlem Mangan. Zu den Blanco Livia Küchenarmaturen sind auch ein einheitlich gestalteter Spülmittelspender und ein Zugknopf für den Abfluss erhältlich. Überzügen auch Sie sich und setzen Sie mit Blanco Livia Küchenarmaturen nicht nur ein optisches, sondern auch funktionelles Highlight.

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  1. Blanco Livia Küchenarmatur 521288 hoher Auslauf, chrom
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  2. Blanco Livia Spülmittelspender 521291 500ml, chrom
    Blanco Livia Spülmittelspender 521291 500ml, chrom
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  3. Blanco Livia Strahlreglerset 521746 mit Klar-/Perlstrahlregler, für Hochdruck-Armaturen
    Blanco Livia Strahlreglerset 521746 mit Klar-/Perlstrahlregler, für Hochdruck-Armaturen
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Gesetzliche Gewährleistung

Harmonisiertes EU-Gewährleistungslabel

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie die folgende Seite oder fragen Sie den Verkäufer. https://europa.eu/youreurope/garantien