UV-C Strahler

T.I.P. UV-C-Strahler für die zusätzliche Wasserdesinfektion im Pool

Der UV-C-Strahler von T.I.P. unterstützt die Poolpflege durch eine physikalische Wasserdesinfektion mittels ultravioletter Strahlung. Das Poolwasser wird dabei durch das Gehäuse des UV-C-Geräts geleitet und mit UV-C-Licht bestrahlt. Dadurch werden Keime, Bakterien, Algen und andere Mikroorganismen reduziert, was zu einer verbesserten Wasserqualität beitragen kann. Der T.I.P. SPU 36000 UV-C-Strahler verfügt über leistungsstarke UV-C-Lampen und sind für den Einbau in den Wasserkreislauf hinter der Filteranlage vorgesehen. Das robuste Gehäuse ist für den dauerhaften Einsatz in Poolsystemen ausgelegt und mit den üblichen Schlauch- bzw. Rohranschlüssen im Poolbereich kompatibel. Durch den Einsatz eines UV-C-Strahlers kann der Bedarf an Wasserpflegemitteln reduziert werden, da ein Teil der Desinfektionsarbeit bereits durch die UV-C-Bestrahlung übernommen wird. Gleichzeitig werden organische Belastungen im Wasser verringert, was zur Verbesserung der Wasserklarheit beitragen kann. Die Kombination aus Filteranlage, Wasserpflege und UV-C-Technologie sorgt so für eine besonders effektive Aufbereitung des Poolwassers. T.I.P. UV-C-Strahler eignen sich sowohl für Aufstellpools als auch für fest installierte Pools und lassen sich unkompliziert in bestehende Filtersysteme integrieren.

pro Seite
In absteigender Reihenfolge
  1. T.I.P. UV-C Strahler - Edelstahl, für Pools und Teiche bis 36.000l, UVC 36W,  reduziert Bakterien und Algen, SPU 36000 UV
    T.I.P. UV-C Strahler - Edelstahl, für Pools und Teiche bis 36.000l, UVC 36W, reduziert Bakterien und Algen, SPU 36000 UV
    108,90 €
    statt 168,93 € **
    -36% Sie sparen 60,04 €
    inkl. 19% MwSt. , zzgl. Versandkosten
    Lagerware Lieferzeit: 1-3 Werktage
    Versandkostenpunkte: 50
pro Seite
** Durchschnittlicher Großhandelspreis

Gesetzliche Gewährleistung

Harmonisiertes EU-Gewährleistungslabel

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie die folgende Seite oder fragen Sie den Verkäufer. https://europa.eu/youreurope/garantien