Hauswasserwerke

T.I.P. Hauswasserwerke mit Edelstahl-, Guss-, Kunststoff-Gehäuse

T.I.P. bietet eine vielfältige Auswahl an Hauswasserwerken mit unterschiedlichen Pumpengehäusen aus Edelstahl, Guss oder Kunststoff, die jeweils spezifische Vorteile für verschiedene Einsatzbereiche bieten. Die T.I.P. Hauswasserwerke mit Edelstahl-Gehäuse zeichnen sich durch ihre hohe Korrosionsbeständigkeit und Langlebigkeit aus. Sie sind ideal für den Einsatz in feuchten Umgebungen oder bei der Förderung von leicht aggressivem Wasser. Ein Beispiel ist das Modell T.I.P. HWW 1000/25 PLUS TLS F, das mit einem Edelstahlpumpengehäuse, einem Vorfilter und einem Trockenlaufschutz ausgestattet ist. Die T.I.P. Hauswasserwerke mit Guss-Gehäuse bieten eine besonders robuste und langlebige Konstruktion. Sie sind optimal für den Einsatz in anspruchsvollen Umgebungen und bei hoher Beanspruchung. Ein Beispiel ist das Modell T.I.P. HWW 1200/25, das mit einem Guss-Pumpengehäuse und einer Fördermenge von bis zu 4.350 l/h ausgestattet ist. Die T.I.P. Hauswasserwerke mit Kunststoff-Gehäuse sind leicht und korrosionsbeständig. Sie eignen sich besonders für den Einsatz in weniger anspruchsvollen Umgebungen oder bei mobilen Anwendungen. Ein Beispiel ist das Modell T.I.P. HWK 50/42, das mit einem Kunststoff-Pumpengehäuse und einer Fördermenge von bis zu 3.000 l/h ausgestattet ist.

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  1. T.I.P. HWW 900/25 Hauswasserwerk - Guss 31300, 2.800 l/h,  42 m Förderhöhe, 600 W, 18 l Druckkessel, robust
    T.I.P. HWW 900/25 Hauswasserwerk - Guss 31300, 2.800 l/h, 42 m Förderhöhe, 600 W, 18 l Druckkessel, robust
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Gesetzliche Gewährleistung

Harmonisiertes EU-Gewährleistungslabel

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie die folgende Seite oder fragen Sie den Verkäufer. https://europa.eu/youreurope/garantien