Serie 250

Steinberg Serie 250 Zweigriff-Spültischarmatur mit schwenkbarem Auslauf

Der wohlbekannte Kreuzgriff ist zurück! Bei den Küchenarmaturen der Steinberg Serie 250 hat man sich auf die Formensprache früherer Jahrzehnte zurückbesonnen und mit zwei Kreuzgriffen ein klassisches Statement gesetzte. Als mindestens genauso stilsicher ist der gebogene Auslauf zu nennen. Dank des edlen Designs, vereint mit hohem Bedienkomfort, fügt sich die Steinberg Serie 250 Zweigriff-Spültischarmatur elegant und stilvoll auch in das anspruchsvollste Ambiente ein und lassen es klassisch und zeitlos erscheinen. Neben der designstärke besticht die Steinberg Serie 250 Spültischarmatur zusätzlich durch ihren schwenkbaren Auslauf, der den Alltag am Spültisch zusätzlich verschönt.

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  1. Steinberg Serie 250 Küchenarmatur 2501400 chrom, mit schwenkbarem Auslauf
    Steinberg Serie 250 Küchenarmatur 2501400 chrom, mit schwenkbarem Auslauf
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Gesetzliche Gewährleistung

Harmonisiertes EU-Gewährleistungslabel

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie die folgende Seite oder fragen Sie den Verkäufer. https://europa.eu/youreurope/garantien