Kartell

Laufen Kartell Waschtisch-Unterschrank, Hochschrank mit Spiegel, Seitenschrank

Die von Ludovica und Roberto Palomba entworfene Serie Laufen Kartell hält alles für ein Komplettbad bereit, so auch hochqualitative Kunststoff-Badmöbel. Dieses Programm umfasst Laufen Kartell Waschtisch-Unterschränke, Hochschränke mit Spiegelfront und Seitenschränke, die eine optimale Raumnutzung ermöglichen und eine perfekte Harmonie zwischen Bad-Keramik und Stauraum erzeugen. Damit einer individuellen Badeinrichtung nichts im Wege steht, erstrahlen sämtliche Laufen Kartell Badmöbel neben klassischem Weiß Matt außerdem in Kieselgrau, Schiefergrau und Orange glänzend. So können Sie mit den Laufen Kartell Waschtischunterschränken, Hochschränken und Seitenschränken farbliche Akzente setzen oder ein zurückhaltendes Statement in Weiß setzen. Besonders praktisch: Laufen Kartell Waschtisch-Unterschränke werden auch als Set mit passendem Waschtisch angeboten. Dank der Kartell Kartell Waschtischplatten mit verschiedenen Ausschnitten können Sie den Waschtisch aber auch luftig und unaufdringlich in Szene setzen.

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Gesetzliche Gewährleistung

Harmonisiertes EU-Gewährleistungslabel

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie die folgende Seite oder fragen Sie den Verkäufer. https://europa.eu/youreurope/garantien