Waschbecken montierenWaschtisch montieren leicht gemacht

So gelingt Ihnen der Austausch Ihres alten Waschbeckens

Wie jeder Raum benötigt auch das Bad hin und wieder eine Auffrischung. Im Gegensatz zum Wohnzimmer und Co. gestaltet sich das Umgestalten des Badezimmers jedoch als etwas schwieriger. Zwar kann man mit Farbe experimentieren und Dekoartikel, Bilder oder kleinere Möbelstücke austauschen, an das Herzstück eines jeden Bades – die Keramiken – trauen sich allerdings nur die wenigsten. Dabei muss der Austausch von Keramiken nicht notgedrungen kompliziert sein. Ein Waschbecken lässt sich beispielsweise mit ein wenig Muskelkraft und Feinarbeit leichter anbringen, als man vermuten mag. Skybad zeigt Ihnen, wie es geht.

Bevor es ans Eingemachte geht, gilt es zunächst den Haupthahn und die Eckventile zu schließen sowie die Leitungen leer laufen zu lassen. Danach können Sie Siphon, Wasserablauf und Armatur durch das Lösen der Verbindung zu den Eckventilen vom alten Waschbecken abschrauben. Bedenken Sie dabei, dass sich noch Restwasser in der Beuge des Ablaufs befinden kann. Daher empfiehlt es sich, eine Schale darunter zu platzieren. Haben Sie alles abgeschraubt, können Sie sich auf das alte Waschbecken konzentrieren. Um dieses abzunehmen, lösen die Silikonumrandung und die Befestigungsschrauben unterhalb des Waschbeckens. Haben Sie dies geschafft, können Sie das Waschbecken leicht anheben und entfernen.

Im nächsten Schritt wird alles für die Montage das neuen Waschbeckens vorbereitet. Nahezu jedes Waschbecken kann den Platz des alten Waschbeckens einnehmen – auch dann, wenn es andere Maße besitzt. Dies liegt daran, dass Waschbecken in der Regel ein standardisiertes Stichmaß besitzen, was es ermöglicht, die bereits vorgebohrten Montagelöcher zu nutzen. Nichtsdestotrotz sollten Sie die Befestigungshöhe wie auch den Bohrabstand vom alten Waschbecken mit denen des neuen abgleichen. Sollte die Befestigungshöhe oder der Bohrabstand vom alten Waschbecken nicht mit der Befestigungshöhe bzw. dem Bohrabstand des neuen Waschbeckens übereinstimmen, so müssen Sie neue Bohrlöcher einzeichnen und mit einem Fliesenbohrer in die Fliesen bohren. Danach werden Stockschrauben in die Dübel der entweder alten oder neuen Bohrungen geschraubt.  

Nun können Sie sich an das neue Waschbecken wagen und die Armatur von oben einfädeln. Ist dies erledigt, setzen Sie das Waschbecken mit Hilfe einer weiteren Person auf die Stockschrauben und ziehen Kunststoffscheiben und Muttern auf beiden Seiten gleichmäßig und Schritt für Schritt so lange an, bis das Waschbecken richtig sitzt. Abschließend wird mit Silikon der Übergang vom Waschbecken zur Wand abgedichtet.

Damit ist das Gröbste geschafft und Sie müssen sich nur noch die Arbeiten unter dem Waschbecken vornehmen. Sollten Sie neue Eckventile anbringen, denken Sie daran, diese vorher mit Dichtungspaste abzudichten. Anschließend stecken Sie die Flexschläuche, die zur Armatur führen, auf die entweder alten oder neuen Eckventile und ziehen die Überwurfmuttern an. Danach setzen Sie das Ablaufsieb des Ablaufventils in die Beckenöffnung und halten das Ventil-Unterteil von unten dagegen, um die beiden Teile dann von oben miteinander zu verschrauben. Zu guter Letzt stecken Sie das Ablaufrohr in den Wandablauf und verwenden zum Abdichten eine Gummimuffe. Montieren Sie dann die Ablaufgarnitur mit dem Ablaufventil am Waschbecken. Achten Sie hierbei darauf, dass die Öffnung des Hebergehäuses zur Wand hin ausgerichtet ist.


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Gesetzliche Gewährleistung

Harmonisiertes EU-Gewährleistungslabel

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie die folgende Seite oder fragen Sie den Verkäufer. https://europa.eu/youreurope/garantien