Produktdetails Chevron Down

Mepa nextVIT Wand-WC-Element 511105

  • vormontiertes Montageelement für wandhängendes WC
  • für Trockenbaumontage
  • zur Einzelmontage vor eine Massiv- oder in eine Ständerleichtbauwand
  • zur Schienenmontage vor eine Massiv- oder vor eine Ständerleichtbauwand
  • selbsttragender Montagerahmen
  • geeignet zur Beplankung mit Gipsfaser- oder Gipskartonplatten
  • pulverbeschichteter Profilrahmen
  • pulverbeschichteter Profilrahmen
  • höhenverstellbare Fußstützen 0-240 mm mit integrierter Rutschhemmung
  • Fußplatten drehbar
  • Bohrfehler ausgleichend
  • Tiefe passend zum Einbau in UW-Profil UW 50 und UW 75 und MEPA-C-Profil
  • Mittelrissmarkierung zur exakten Ausrichtung der Achsmitte des Elementes
  • UP-Spülkasten Sanicontrol Typ B31
  • 2-Mengen- oder 1-Mengen- oder Start/Stopp-Spültechnik
  • Spülkasten komplett vormontiert
  • Prüfung und CE-Kennzeichnung gemäß DIN EN 14 055
  • Wasseranschluss links
  • Spülmenge 6/3 l (Werkseinstellung)
  • Spülmengen getrennt einstellbar (große Spülmenge 5-7 l stufenlos kleine Spülmenge 3-4,5 l stufenlos)
  • max. Spülvolumen 7,5 l
  • bei Werkseinstellung sofortiges Nachspülen möglich
  • integrierte Spülstromdrossel zur stufenlosen Reduzierung des Spülstroms von ca. 2,2 l/s (min. Drosselung) bis ca. 1,8 l/s (max. Drosselung)
  • schwitzwassergedämmt
  • mechanische Betätigung von vorn oder von oben
  • WC-Anschlussbogen 3-fach tiefenverstellbar
  • Anschluss Dusch-WC-Systeme möglich
  • Wasseranschluss G 1/2 A mit integriertem Eckventil und Handrad
  • PE Wand-WC-Anschlussbogen DN 90
  • PE Wand-WC-Anschlussgarnitur DN 90
  • PE Übergangsstück DN 90/110
  • Wand-WC-Befestigungsset M12
  • Bauschutzkasten für Revisionsöffnung
  • 2 Schutzstopfen
  • Befestigung 541023 muss separat bestellt werden!

 

 

 

Produktsicherheit Chevron Down

Hersteller
MEPA - Pauli und Menden GmbH
E-Mail
info@mepa.de
Adresse
Rolandsecker Weg 37
53619 Rheinbreitbach
Deutschland
** Durchschnittlicher Großhandelspreis

Gesetzliche Gewährleistung

Harmonisiertes EU-Gewährleistungslabel

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie die folgende Seite oder fragen Sie den Verkäufer. https://europa.eu/youreurope/garantien