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KLUDI ZENTA SL Waschtisch-Einhandmischer – ruhige Formen, klare Eleganz

Die KLUDI ZENTA SL Waschtischarmatur verbindet klare Form und durchdachte Bedienung für das moderne Bad. Mit zeitloser Chromoberfläche setzt die Armatur dezente Akzente und passt zu verschiedenen Einrichtungsstilen. Die Keramik-Kartusche sorgt für eine leichtgängige Bedienung und ermöglicht präzise Regelung von Wassermenge und Temperatur.

Komfortable Bedienung und elegante Optik

Der Einhebelmischer erleichtert die alltägliche Nutzung durch einfache Handhabung. Die Zugstangen-Ablaufgarnitur bietet komfortables Öffnen und Schließen des Ablaufs ohne Hineingreifen ins Wasser. Die Auslaufhöhe von 100 mm bietet eine ausgewogene Proportion für Standard-Waschtische und unterstützt den praktischen Gebrauch.

Eigenschaften

  • KLUDI ZENTA SL Waschtisch-Einhandmischer mit geschlossenem Metallhebel für präzise Bedienung
  • charakteristisches Design: harmonisches Spiel von Rechteck- und Kreisformen für ruhige Optik
  • Oberfläche: Chrom für glänzende Optik und leichtes Reinigen
  • PCA-Keramik-Kartusche mit Heißwasserbegrenzung für zuverlässige Regelung
  • Durchfluss ca. 5 l/min bei 3 bar
  • flexible, DVGW-zugelassene Druckschläuche G3/8 für einfache und sichere Installation
  • Schnell-Montagesystem und Zugstangen-Ablaufgarnitur G1 1/4 aus Metall für schnelle Montage und langlebigen Betrieb

Entdecken Sie jetzt den KLUDI ZENTA SL Waschtisch-Einhandmischer und verleihen Sie Ihrem Bad mit seinem eleganten Chrom-Finish, der geschlossenen Hebeloptik und der komfortablen Bedienung spürbar mehr Stil und Alltagstauglichkeit.

Produktsicherheit Chevron Down

Hersteller
Kludi GmbH & Co. KG
E-Mail
info.de@kludi.com
Adresse
Am Vogelsang 31-33
58706 Menden
Deutschland
** Durchschnittlicher Großhandelspreis

Gesetzliche Gewährleistung

Harmonisiertes EU-Gewährleistungslabel

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie die folgende Seite oder fragen Sie den Verkäufer. https://europa.eu/youreurope/garantien