Produktdetails Chevron Down

KLUDI-X1 Waschtisch-Einhandmischer – Sanfte Kurven, ruhige Rituale

Die KLUDI-X1 Waschschüssel-Armatur verbindet klares Design mit durchdachter Alltagstauglichkeit und passt ideal zu freistehenden Design-Waschbecken und Aufsatzwaschbecken. Durch ihre auf die höhere Beckenposition abgestimmte Bauform wirkt sie in modernen Bädern stimmig und sorgt für komfortable Handhabung.

Komfortable Bedienung und zeitlose Optik.

Der Waschschüssel-Einhandmischer verfügt über eine Keramik-Kartusche, die eine leichtgängige Bedienung bietet und eine präzise Regelung von Wassermenge und Temperatur ermöglicht. Die verchromte Oberfläche verleiht dem Einhebelmischer eine helle, klare Wirkung und lässt sich mit unterschiedlichen Badstilen kombinieren. Zudem ist die Armatur speziell auf die erhöhte Position von Aufsatzbecken abgestimmt, sodass der Nutzer eine ergonomische Handhabung erfährt.

Eigenschaften

  • KLUDI-X1 Einhand-Waschschüsselmischer mit geschlossener Hebeloptik für eine klare, moderne Badgestaltung
  • fester Auslauf, 240 mm Länge – komfortable Reichweite über dem Waschbecken
  • Metallhebel mit langlebiger Keramik-Kartusche (PCA) für präzise Regelung
  • Strahlregler S-Pointer M24 für gleichmäßigen Wasserfluss
  • Durchfluss ca. 5 l/min bei 3 bar
  • flexible Druckschläuche G3/8 und DVGW-zugelassen für sichere Anschlussmöglichkeiten
  • Schaftbefestigung ohne Ablaufgarnitur für einfache Montage und sauberes Erscheinungsbild

Entdecken Sie jetzt den KLUDI-X1 Waschtisch-Einhandmischer und bringen Sie mit dem schlanken, chromglänzenden Design sowie dem angenehmen Einhebelkomfort moderne Eleganz und zuverlässige Bedienung in Ihr Badezimmer.

Produktsicherheit Chevron Down

Hersteller
Kludi GmbH & Co. KG
E-Mail
info.de@kludi.com
Adresse
Am Vogelsang 31-33
58706 Menden
Deutschland
** Durchschnittlicher Großhandelspreis

Gesetzliche Gewährleistung

Harmonisiertes EU-Gewährleistungslabel

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie die folgende Seite oder fragen Sie den Verkäufer. https://europa.eu/youreurope/garantien