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KLUDI-X1 Waschtisch-Einhandmischer – sanfte Kurven für tägliche Rituale

Die KLUDI-X1 Waschtischarmatur verbindet zurückhaltende Eleganz mit präziser Funktion und schafft sofort ein modernes Ambiente am Waschplatz. Die mattschwarze Oberfläche setzt einen markanten Designakzent und fügt sich besonders gut in reduzierte oder architektonische Bäder ein. Die Bedienung ist durch die Keramik-Kartusche leichtgängig und ermöglicht eine feine Abstimmung von Wassermenge und Temperatur.

Designakzent mit präziser Bedienung

Die Armatur eignet sich für den täglichen Gebrauch dank einer Auslaufhöhe von 100 mm, die ausgewogene Proportionen für Standard-Waschtische bietet. Als Einhebelmischer erlaubt sie eine schnelle, komfortable Handhabung. Das Schnell-Montagesystem reduziert die Installationszeit spürbar. Ohne integrierte Ablaufgarnitur bleibt Ihnen die Wahl einer passgenauen Lösung für Ihre Badplanung.

Eigenschaften

  • KLUDI-X1 Waschtisch-Einhandmischer mit geschlossenem Metallhebel für eine klare, griffgünstige Bedienung
  • mattschwarze Oberfläche für ein modernes, zurückhaltendes Badambiente
  • 1-Loch-Montage mit Schnell-Montagesystem für einfache Installation
  • PCA-Keramik-Kartusche für präzise Durchfluss- und Temperaturregelung
  • Strahlregler M24 und Durchfluss ca. 4,5 l/min bei 3 bar
  • flexible, DVGW-zugelassene Druckschläuche G3/8 für sichere Anschlussmöglichkeiten
  • sanftes, ergonomisches Design: runde Formen und glatte Flächen für komfortable Nutzung

Entdecken Sie jetzt den KLUDI-X1 Waschtisch-Einhandmischer – eine elegante, mattschwarze Lösung für Ihr Bad, die mit geschlossenem Hebel, hochwertiger Keramik-Kartusche und präziser Bedienung Komfort und stilvolle Optik verbindet.

Produktsicherheit Chevron Down

Hersteller
Kludi GmbH & Co. KG
E-Mail
info.de@kludi.com
Adresse
Am Vogelsang 31-33
58706 Menden
Deutschland
** Durchschnittlicher Großhandelspreis

Gesetzliche Gewährleistung

Harmonisiertes EU-Gewährleistungslabel

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie die folgende Seite oder fragen Sie den Verkäufer. https://europa.eu/youreurope/garantien