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KLUDI PURE&SOLID Waschtisch-Einhandmischer – klassisch zeitloses Design trifft solide Fertigungsqualität

Die KLUDI PURE&SOLID Waschtischarmatur verbindet modernes Design mit durchdachter Alltagstauglichkeit und sorgt so für ein angenehmes Nutzungserlebnis am Waschbecken. Die Armatur fällt durch ihre klare Chromoberfläche auf und bietet eine zeitlose Optik, die sich vielseitig mit unterschiedlichen Badstilen kombinieren lässt. Die leichtgängige Keramik-Kartusche ermöglicht eine präzise Regelung von Wassermenge und Temperatur und ist auf komfortable Bedienung im Alltag ausgelegt.

Präzise Bedienung und klare Optik

Mit einer Auslaufhöhe von 100 mm passt die Armatur gut zu Standard-Waschtischen und bietet ausgewogene Proportionen. Das Schnell-Montagesystem unterstützt eine zeitsparende Installation. Die Zugstangen-Ablaufgarnitur erlaubt das bequeme Öffnen und Schließen des Ablaufs von oben ohne Hineingreifen ins Wasser. Als Waschtischmischer überzeugt die Armatur durch Funktionalität und eine klare, helle Wirkung.

Eigenschaften

  • KLUDI PURE&SOLID Waschtisch-Einhandmischer mit klassisch-zeitlosem Design und ausdrucksstarkem Charakter
  • Einhebelmischer für 1-Loch-Montage mit geschlossenem Metallhebel für ergonomische Bedienung
  • Keramik-Kartusche mit Heißwasserbegrenzung für sichere und präzise Temperaturregelung
  • Durchfluss ca. 5 l/min bei 3 bar
  • inkl. flexibler Druckschläuche G3/8, DVGW-zugelassen
  • Schnell-Montagesystem für zeitsparende Installation
  • Zugstangen-Ablaufgarnitur G1 1/4 aus Metall für langlebige Funktion

Entdecken Sie jetzt den KLUDI PURE & SOLID Waschtisch-Einhandmischer und erleben Sie mit der Serie KLUDI PURE&SOLID elegantes Design, zuverlässige Metallarmatur und komfortable Bedienung für Ihr modernes Bad.

Produktsicherheit Chevron Down

Hersteller
Kludi GmbH & Co. KG
E-Mail
info.de@kludi.com
Adresse
Am Vogelsang 31-33
58706 Menden
Deutschland
** Durchschnittlicher Großhandelspreis

Gesetzliche Gewährleistung

Harmonisiertes EU-Gewährleistungslabel

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie die folgende Seite oder fragen Sie den Verkäufer. https://europa.eu/youreurope/garantien