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KLUDI-DECUS Waschtisch-Einhandmischer: Klare Linien, dezente Präsenz

Die KLUDI-DECUS Waschtischarmatur verbindet klare Linien mit alltagsrelevanter Funktionalität und sorgt sofort für eine aufgeräumte Badezimmeratmosphäre. Durch ihre chromierte Oberfläche entsteht eine zeitlose Optik, die sich unaufdringlich in verschiedene Badstile einfügt. Die Bedienung ist auf Komfort ausgelegt und fühlt sich im täglichen Gebrauch angenehm leichtgängig an.

Präzise Regelung und kompakte Bauform

Der Einhebelmischer ermöglicht eine präzise Steuerung von Wassermenge und Temperatur. Die Keramik-Kartusche stellt sicher, dass die Bedienung dauerhaft sanft bleibt. Mit einer Auslaufhöhe von 85 mm ist die Armatur besonders gut für kleine Waschbecken oder Gäste-WCs geeignet. Das Schnell-Montagesystem unterstützt eine zeitsparende Installation und reduziert den Aufwand beim Einbau.

Eigenschaften

  • KLUDI DECUS Waschtisch-Einhandmischer mit klarem, geradlinigem Design für zurückhaltende, sichtbare Optik
  • Einhebelmischer in Chromoberfläche (05) mit geschlossenem Metallhebel für einfache Bedienung
  • PCA Keramik-Kartusche mit Heißwasserbegrenzung für sichere Temperaturregelung
  • Strahlregler S-Pointer M18,5 für präzisen Wasserfluss
  • Durchfluss ca. 4,5 l/min bei 3 bar
  • Flexible Druckschläuche G3/8, DVGW-zugelassen, für einfache und normgerechte Installation
  • Schnell-Montagesystem für zeitsparenden Einbau

Entdecken Sie jetzt den KLUDI-DECUS Waschtisch-Einhandmischer und werten Sie Ihr Bad mit der eleganten KLUDI-DECUS Serie auf, die durch chromierte Optik, geschlossenen Hebel und präzise Bedienung für langlebigen Komfort sorgt.

Produktsicherheit Chevron Down

Hersteller
Kludi GmbH & Co. KG
E-Mail
info.de@kludi.com
Adresse
Am Vogelsang 31-33
58706 Menden
Deutschland
** Durchschnittlicher Großhandelspreis

Gesetzliche Gewährleistung

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Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie die folgende Seite oder fragen Sie den Verkäufer. https://europa.eu/youreurope/garantien