Produktdetails Chevron Down

KLUDI-DECUS – Der robuste Waschschüssel-Einhandmischer mit geschlossenem Hebel für repräsentative Waschräume

Die KLUDI-DECUS Waschschüssel-Einhandmischer verbindet klare Linien mit durchdachter Funktion und setzt freistehende Design-Waschbecken elegant in Szene. Er sorgt für eine auf die höhere Beckenposition abgestimmte Nutzung und vermittelt dadurch sofortige Ergonomie beim täglichen Gebrauch.

Präzise Bedienung und zeitlose Optik

Der Waschschüsselmischer verfügt über eine Keramik-Kartusche, die eine leichtgängige Bedienung und präzise Regelung von Wassermenge und Temperatur ermöglicht. Die chromierte Oberfläche schafft eine helle, klare Wirkung, die sich vielseitig mit unterschiedlichen Badstilen kombinieren lässt. Als Waschschüsselarmatur ist er speziell für Aufsatzwaschbecken konzipiert und bietet dadurch eine stimmige Verbindung von Design und Alltagstauglichkeit. Die Bedienung bleibt auch nach häufiger Nutzung komfortabel und zuverlässig.

Eigenschaften

  • KLUDI Decus Einhand-Waschschüsselmischer in Chrom mit geradlinigem Design
  • Einhebelmischer für 1-Loch-Montage mit geschlossenem Metallhebel
  • PCA Keramik-Kartusche mit Heißwasserbegrenzung für zuverlässige Regelung
  • fester Auslauf mit Strahlregler und S-Pointer M18,5
  • Durchfluss ca. 4,5 l/min bei 3 bar
  • inklusive flexibler Druckschläuche G3/8, DVGW-zugelassen
  • Schaftbefestigung ohne Ablaufgarnitur für saubere Optik und einfache Montage

Entdecken Sie jetzt die KLUDI-DECUS Waschtisch-Einhandmischer und verleihen Sie Ihrem Bad mit der eleganten Serie KLUDI-DECUS mehr Stil und komfortable Bedienung dank geschlossener Hebelführung und präziser Keramik-Technik.

Produktsicherheit Chevron Down

Hersteller
Kludi GmbH & Co. KG
E-Mail
info.de@kludi.com
Adresse
Am Vogelsang 31-33
58706 Menden
Deutschland
** Durchschnittlicher Großhandelspreis

Gesetzliche Gewährleistung

Harmonisiertes EU-Gewährleistungslabel

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie die folgende Seite oder fragen Sie den Verkäufer. https://europa.eu/youreurope/garantien