Produktdetails Chevron Down

KESSEL Minilift M WC – Kleinhebeanlage mit Schneidwerk für WC

Kompakte Kleinhebeanlage für fäkalienhaltiges Abwasser aus WC, Dusche und Waschbecken. Mit leistungsstarkem Schneidwerk, steckerfertig und ideal für Keller oder Sanierung unterhalb der Rückstauebene. 


 Technische Daten

  • Abwasserart: fäkalienhaltig
  • Leistung: 750 W
  • Förderhöhe max.: 9 m
  • Förderleistung max.: 9,8 m³/h
  • Druckabgang: DN 32
  • Zuläufe: DN 40 / DN 50
  • Installation: Vorwand / frei
  • Norm: EN 12050-3
  • Besonderheit: integrierter Rückflussverhinderer 


Produktinformation

  • Für WC, Dusche & Waschbecken (fäkalienhaltiges Abwasser)
  • Integriertes Schneidwerk für sichere Zerkleinerung
  • Kompakte Bauweise – ideal für Vorwand & enge Räume
  • Steckerfertig & wartungsfreundlich
  • Förderhöhe bis 9 m / Leistung bis 9,8 m³/h Alternative noch kürzer)
  • Für WC & Bad im Keller
  • Mit Schneidwerk
  • Kompakt & flexibel installierbar
  • Steckerfertig
  • leistungsstark (9 m / 9,8 m³/h)


Die KESSEL Minilift M WC ist eine kompakte Kleinhebeanlage zur Entsorgung von fäkalienhaltigem Abwasser aus WC, Dusche und Waschbecken. Sie eignet sich ideal für den Einbau unterhalb der Rückstauebene, z.?B. im Keller oder bei Sanierungen. Dank integriertem Schneidwerk werden Feststoffe zuverlässig zerkleinert und sicher abgepumpt. Die Anlage überzeugt durch ihre platzsparende Bauweise und flexible Anschlussmöglichkeiten (WC seitlich oder frontal). Die steckerfertige Lieferung sowie die wartungsfreundliche Konstruktion ermöglichen eine schnelle Installation und einfache Handhabung.

  • Förderhöhe: bis 9 m
  • Förderleistung: bis 9,8 m³/h
  • Heißwasserbeständig (kurzzeitig bis 80 °C)


Produktsicherheit Chevron Down

Hersteller
KESSEL SE & Co. KG
E-Mail
info@kessel.de
Adresse
Bahnhofstraße 31
85101 Lenting
Deutschland
** Durchschnittlicher Großhandelspreis

Gesetzliche Gewährleistung

Harmonisiertes EU-Gewährleistungslabel

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie die folgende Seite oder fragen Sie den Verkäufer. https://europa.eu/youreurope/garantien