Produktdetails Chevron Down

KESSEL Minilift L WC – Kleinhebeanlage für Kellerbad & WC

Die KESSEL Minilift L WC ermöglicht ein vollwertiges Bad auch unterhalb der Rückstauebene. Die kompakte Hebeanlage entsorgt Abwasser sicher, leise und vollautomatisch – ideal für Keller und Sanierung. 


Technische Kurzdaten 

  • Abwasserart: Fäkalienhaltig
  • Förderhöhe: bis zu 9 m
  • Förderleistung: bis zu 9,8 m³/h
  • Leistung: 750 W
  • Anschluss: 230 V
  • Abmessungen: 485 × 170 × 285 mm
  • Norm: EN 12050-3 


Produktinformation

  •  Für WC & Bad im Keller - Ideal bei fehlendem Gefälle – transportiert Abwasser sicher in die Kanalisation
  • Mit integriertem Schneidwerk - Zerkleinert Feststoffe zuverlässig für störungsfreien Betrieb
  • Flexibel installierbar - Anschluss für WC sowie Dusche, Waschbecken oder Bidet
  • Kompakt & platzsparend - Perfekt für Vorwand oder kleine Einbausituationen
  • Sicher & wartungsfreundlich - Mit Alarmfunktion und einfacher, sauberer Wartung 



Die KESSEL Minilift L WC ist eine kompakte Kleinhebeanlage für die Entsorgung von fäkalienhaltigem Abwasser unterhalb der Rückstauebene. Sie ermöglicht den Einbau von WC, Dusche oder Waschbecken überall dort, wo kein natürliches Gefälle vorhanden ist – beispielsweise im Keller oder bei Sanierungen. Die integrierte Pumpe mit Schneidwerk sorgt für einen sicheren und zuverlässigen Betrieb. Dank der flexiblen Anschlussmöglichkeiten und der kompakten Bauweise lässt sich die Anlage einfach installieren – sowohl in der Vorwand als auch frei im Raum. Ein integrierter Alarm sowie der Rückflussverhinderer bieten zusätzliche Sicherheit im täglichen Betrieb. 

Produktsicherheit Chevron Down

Hersteller
KESSEL SE & Co. KG
E-Mail
info@kessel.de
Adresse
Bahnhofstraße 31
85101 Lenting
Deutschland
** Durchschnittlicher Großhandelspreis

Gesetzliche Gewährleistung

Harmonisiertes EU-Gewährleistungslabel

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie die folgende Seite oder fragen Sie den Verkäufer. https://europa.eu/youreurope/garantien