Produktdetails Chevron Down

Kermi Diga Eckeinstiegshälfte Pendel-Falttür DI2CL12318VAK
  • kombinierbar mit DI 1ER/L Eckeinstieg (Pendeltüren) Halbteil/DI EPR/L Eckeinstieg 2-teilig (Pendeltüren mit Festfeldern) Halbteil/DI F2R/L Eckeinstieg 2-teilig (Pendel-Falttür mit Festfeld) Halbteil
  • teilgerahmt
  • mit vier Glasflügeln - im Wandgelenkprofil 90° nach innen und außen schwenkbar
  • im Beschlagsgelenk 180° nach außen schwenkbar
  • Glasstärke 6 mm
  • Profile aus Aluminium
  • Beschläge und Griffe aus Metall
  • Verstellmöglichkeit im Wandgelenkprofil 20 mm
  • Wandgelenkprofile und Beschlagsgelenke mit Hebe-Senk-Mechanismus - innen bündig mit der Glasoberfläche
  • durchgehende Magnetleisten und Dichtprofile
  • waagerechte Dichtleiste in Dachrinnenform
  • mit 6 mm Bodenschwelle oder ohne Bodenschwelle (bodenfrei) installierbar
  • mit Befestigungsmaterial und transparentem Handtuchhalter-Haken
  • geprüft nach DIN EN 14428 (CE) und PPP 53005 (TÜV / GS)
  • die waagerechte Schräge darf max. 5 mm betragen
  • Höhe mit Wandgelenkprofil 2017 mm

Produktsicherheit Chevron Down

Hersteller
Kermi GmbH
E-Mail
info@kermi.de
Adresse
Pankofen-Bahnhof 1
94447 Plattling
Deutschland
** Durchschnittlicher Großhandelspreis

Gesetzliche Gewährleistung

Harmonisiertes EU-Gewährleistungslabel

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie die folgende Seite oder fragen Sie den Verkäufer. https://europa.eu/youreurope/garantien