Produktdetails Chevron Down

Jung Pumpen Plancofix Plus Bodenablaufpumpe
  • Artikelnummer: JP47014
  • Einbautiefe 8 cm (mit Dämmwanne 9 cm)
  • Optimale Schallkompensation durch Dämmwanne (< 30 dB)
  • Für Duschen bis 20 l/min
  • Druckleitung 1"
  • Ablauf verfliesbar oder in Edelstahl

Sowohl der Plancofix plus als auch der Plancofix sind Bodenablaufpumpen, die es ermöglichen, bodengleiche Duschen auch dort zu installieren, wo es bisher aufgrund mangelnden Freigefälles nicht möglich war. Damit wird der Traum eines barrierefreien Bades im Rahmen einer Badsanierung auch im Altbau wahr.

Eingelassen in den Estrich, bildet der Plancofix (plus) den Bodenablauf in verfliesbaren Duschen. Das ankommende Wasser wird über eine 1''-Druckleitung zur nächsten Fallleitung gepumpt.

Der Plancofix (plus) ist keine Hebeanlage gem. DIN EN 12050-2, sondern wurde speziell für die Entwässerung von Duschen (max. 20 l/min) konstruiert. Der Zulauf aus der Dusche kann entweder direkt von oben über den Bodenablauf erfolgen oder seitlich über einen Anschlussstutzen (1''). Die gesamte Einbautiefe beträgt 8 cm bzw. 9 cm beim Einsatz der Dämmwanne.

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Gas- und Elektrogeräten für den ordnungsgemäßen Betrieb eine erhöhte Netzspannung notwendig ist. Diese Geräte sind nicht mit einem zweipoligen Netzstecker ausgestattet. Die Installation nicht-steckerfertiger Geräte ist vom jeweiligen Netzbetreiber oder von einem eingetragenen Fachbetrieb vorzunehmen, der Ihnen auch bei der Einholung der ggf. notwendigen Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers für die Installation des Gerätes behilflich ist.

Versandhinweis: Elektroprodukte liefern wir ausschließlich nach Deutschland, Frankreich, Polen, Belgien, Österreich, Slowenien, Spanien und in die Niederlande.

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Produktsicherheit Chevron Down

Hersteller
JUNG PUMPEN GmbH
E-Mail
info@jung-pumpen.de
Adresse
Industriestraße 4-6
33803 Steinhagen
Deutschland

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2025-12-19
** Durchschnittlicher Großhandelspreis

Gesetzliche Gewährleistung

Harmonisiertes EU-Gewährleistungslabel

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie die folgende Seite oder fragen Sie den Verkäufer. https://europa.eu/youreurope/garantien