Hochwasser - Die Schattenseite des SommersHochwasser

Schaut man in die deutsche Hochwasserstatistik, so wird deutlich, mit der Hitze kommt das Hochwasser, meistens zwischen Mai und August. Den Mai haben wir nun bereits erfolgreich und katastrophenfrei hinter uns gebracht und auch der Juni ist nun fast vorbei. Dennoch kann es jederzeit passieren. Dessen ist sich auch der Bundestag bewusst und hat weitsichtig bereits im Mai ein neues Gesetz zur Hochwasserhilfe beschlossen. Frei nach dem Motto von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Wir können Hochwasser nicht verhindern, aber wir können uns besser davor wappnen“.

Ein guter Gedanke, an welchen sich jeder Hauseigentümer orientieren sollte, denn Vorsorgen ist eindeutig besser. „Das zweite Hochwasserschutzgesetz ist ein guter Kompromiss. Wir fördern damit hochwasserangepasstes Bauen und private Vorsorge, um Schäden durch künftige Hochwässer vorzubeugen“, so Hendricks.

Hier weist Sie auf die vergangen Flutkatastrophen und Hochwasserereignisse in den Jahren 2012-2016 hin, in welchen Deiche brachen und auch andere Schutzbauten dem Hochwasser keinen Einhalt bieten konnten. Grundlegend soll künftig vor allem in Risikogebieten hochwasserangepasst gebaut werden. Was das im Einzelnen genau bedeutet, gilt es sich ganz individuell zu informieren, denn es gibt Unterschiede zwischen sogenannten  Überschwemmungsgebieten in welchen statistisch gesehen einmal in einhundert Jahren der Ernstfall eintritt und in sogenannten Risikogebieten.

Grundlegend ist aber zur privaten Absicherung zu raten, eine Kellerpumpe, oder Flutbox, kann im Ernstfall mehr als hilfreich sein, wenn der Keller oder sogar andere Wohnräume mit Wasser voll laufen. Wichtig ist auch für Bewohner der sogenannten hochwassergefährdeten Gebieten, dass neue Ölheizungsanlagen in diesen Gebieten künftig verboten sind, um Schäden durch austretendes Heizöl zu vermeiden. Auch gilt eine Nachrüstpflicht, welche besagt, dass Ölheizungsanlagen in Überschwemmungsgebieten und Risikogebieten, in einem Zeitraum von 5 bis 15 Jahren nachgerüstet werden müssen, um das Austreten des Heizöls bei Hochwasser zu vermeiden. Ist ein Ersatz nicht möglich, so ist man dazu verpflichtet diesen Öltank wasserfest zu machen.  

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministrium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.

Gern berät Sie auch unser Team zum Thema „sicheres nachrüsten“, Heizungstausch und  Flutpumpen für den Ernstfall. 


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Gesetzliche Gewährleistung

Harmonisiertes EU-Gewährleistungslabel

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie die folgende Seite oder fragen Sie den Verkäufer. https://europa.eu/youreurope/garantien