Gewinnspiel Skybad Kartell by LAUFEN HockerIhre Gewinnchance auf einen Kartell by LAUFEN Hocker

Skybad-Newsletter abonnieren und am Gewinnspiel teilnehmen

Design-Liebhaber aufgepasst: Unter allen Neuabonnenten, die sich im Zeitraum vom 02.09.2019 bis zum 15.11.2019 für den kostenlosen Skybad-Newsletter anmelden, verlost der Online Bad- und Sanitärshop in Kooperation mit dem Schweizer Designbadhersteller LAUFEN drei transparente Kartell by LAUFEN Hocker aus Kunststoff. Um an dem Gewinnspiel teilzunehmen, bedarf es lediglich der Anmeldung zum Newsletter und schon sind Sie im Lostopf. Alles, was Sie hierbei angeben müssen, ist Ihre E-Mail-Adresse – danach heißt es Daumen drücken. Die glücklichen Gewinner werden nach Aktionsende vom Skybad-Team per E-Mail informiert.

Nicht ohne Grund hat sich Skybad für ein Produkt des mehrfach mit renommierten Designpreisen ausgezeichneten Qualitätsherstellers LAUFEN entschieden. Seit mehr als 125 Jahren fokussiert sich die traditionsreiche Schweizer Marke auf die Herstellung von Keramik und deren Verarbeitung zu wegweisenden Sanitärprodukten in hochmodernen Anlagen und in legendärer Schweizer Präzision. Aus der Keramikkompetenz hat sich das Wissen fürs komplette Bad entwickelt, das LAUFEN auf hohem Design-Niveau gestaltet.

Qualität beinhaltet für LAUFEN zwei Komponenten: Zum einen das Fertigungs-Know-how und zum anderen der hohe Gebrauchsnutzen, den das fertige Badezimmer dem Kunden vermittelt. Als Schweizer Unternehmen, das Produkte für den schonenden Umgang mit der kostbaren Ressource Wasser herstellt, fühlt sich LAUFEN verpflichtet, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. Daher legt LAUFEN Wert auf eine umweltgerechte Produktion.

Kartell by LAUFEN Hocker spiegeln LAUFENs Anspruch an Präzision, Qualität und Design perfekt wider. Auf der einen Seite Kartell: italienisch, kreativ, bunt, ikonisch. Ein Familienunternehmen, das schon seit über 60 Jahren in Sachen Stilsicherheit den Ton angibt und die Einrichtungswelt durch Verwendung von Kunststoffen revolutioniert hat. Auf der anderen Seite LAUFEN: schweizerisch, präzise, zuverlässig. Universell einsetzbar erfüllen Kartell by LAUFEN Hocker verschiedene Anforderungen: ob als stilbewusste Ablagefläche für Hygiene- und Dekoartikel, bequeme Sitzgelegenheit während der Körperpflege oder als Duschsitz für ein Plus an Sicherheit beim Duschen – Blickfang selbstverständlich garantiert.

Doch auch unabhängig der Gewinnchance auf einen Kartell by LAUFEN Hocker lohnt sich ein Abonnent des Skybad-Newsletters. Dieser hält Sie regelmäßig über exklusive Aktionen und Gewinnspiele sowie Produktneuheiten, Trends und attraktive Rabatte auf dem Laufenden. Ihr Vorteil: Sie lernen Wichtiges und Aktuelles rund um das Thema Bad vor anderen kennen und sind stets über die besten Schnäppchen informiert. Melden Sie sich heute noch für den Skybad-Newsletter an und sichern Sie sich nicht nur die tollsten Angebote, sondern auch die Chance auf den Gewinn eines Kartell by LAUFEN Hockers. Weitere Informationen zum Gewinnspiel sowie die Teilnahmebedingungen finden Sie hier.


zurück zur Übersicht

Gesetzliche Gewährleistung

Harmonisiertes EU-Gewährleistungslabel

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie die folgende Seite oder fragen Sie den Verkäufer. https://europa.eu/youreurope/garantien