Produktdetails Chevron Down

Geberit Gis Urinal-Element 461606001
  • zum Einbau in GIS Tragsystem für Vorwand
  • Trennwand oder frei stehende Wand
  • zur Montage von Urinalen
  • für Geberit Urinale Preda
  • für Geberit Urinale Selva
  • zum Einbau von Geberit Urinalsteuerungen (ab Baujahr 2009)
  • für Fußbodenaufbauten 0–20 cm
  • Rahmen mit vier Schnellbefestigungen
  • im GIS Tragwerk stufenlos höhenverstellbar
  • Anschlusspositionen für Geberit Urinal Preda eingestellt
  • universelles UP-Gehäuse für Urinalsteuerungen
  • Anschlussklemme für Elektroanschluss im UP-Gehäuse
  • Wasseranschluss rechts am UP-Gehäuse
  • Wasseranschluss MasterFix- und Mepla-Fix-fähig
  • Anschlusswinkel werkzeuglos montierbar
  • Absperrventil mit Drossel
  • vormontiert
  • mit eingebautem Leerrohr zum Spülen der Leitung
  • Bauschutz für Serviceöffnung 10
  • 5 x 10
  • 5 cm werkzeuglos ablängbar
  • Spülschlauch biegbar
  • Spülschlauch mit Führung zum Verhindern von stehendem Wasser
  • Befestigung für Einlauf Rp 1/2 höhen- und seitenverstellbar
  • Befestigung für Anschlussbogen höhenverstellbar und schallgedämmt
  • Urinalbefestigungen M8
  • breiten- und höhenverstellbar
  • Traversen mit Mittenmarkierung
  • werkzeuglos verstellbar
  • Markierungen der Anschlusspositionen für Geberit Urinal Preda und Selva
  • zusätzliche Befestigung für Urinal mit Zubehör möglich
  • bestehend aus Anschlusswinkel R 1/2
  • Bauschutz mit Deckel
  • Schutzstopfen
  • Anschlussbogen aus PE-HD
  • ø 63 / 50 mm
  • Schutzkappe
  • Dichtung ø 57 / 50 mm
  • Urinalgeruchsverschluss ø 50 mm
  • mit Dichtung auf Urinal
  • 2 Gewindestangen M8
  • Befestigungsmaterial

Produktsicherheit Chevron Down

Hersteller
Geberit Vertriebs GmbH
E-Mail
sales.de@geberit.com
Adresse
Theuerbachstraße 1
88630 Pfullendorf
Deutschland
** Durchschnittlicher Großhandelspreis

Gesetzliche Gewährleistung

Harmonisiertes EU-Gewährleistungslabel

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie die folgende Seite oder fragen Sie den Verkäufer. https://europa.eu/youreurope/garantien