Geberit Acanto-WC mit TurboFlush

Die Spülergebnisse des neuen Geberit Acanto WCs sind bis zu 10-Mal besser als in der Norm gefordert. Die Geräuschentwicklung ist gering. Die Innenseite ohne Spül- und Spritzschutzrand sowie die glatte Außenkontur sind einfach sauberzuhalten.

  • Verbesserte TurboFlush® Spültechnik mit überragender Spülleistung
  • Präziser Kunststoff-Spülverteiler
  • Wrap Over-Sitz und Deckel mit QuickRelease und Absenkautomatik
  • In Kombi mit einem Geberit UP-Spülkasten: 40 % schnellere Montage als bei herkömmlichen WC-Anlagen


Die Innengeometrie der Keramik ist hydraulisch optimiert und erzielt dadurch ein äußerst sauberes Spülergebnis bei minimaler Geräuschentwicklung. Ein Spülstromverteiler aus Kunststoff gewährleistet eine exakte Wasserführung.

Die spülrandlose Keramik mit geschlossener Außenform besitzt wenig verdeckte Bereiche, in denen sich Schmutz und Kalk festsetzen können. Zusätzlich erleichtert die QuickRelease-Funktion für Sitz und Deckel die Reinigung. Optional auch mit KeraTect® Spezialglasur.

Die Montage des komplett geschlossenen Geberit Acanto Wand-WCs ist dank innovativer Befestigungstechniken leicht durchzuführen.



Geberit WC-System - geprüfte Sicherheit

Dank geprüfter Qualität

Unsere Produkte werden verantwortungsbewusst aus hochwertigen und langlebigen Materialien hergestellt. In anschließenden Testverfahren prüfen wir die Produkte. So sind wir uns sicher: Auf unsere Lösungen ist Verlass.

Um diese Überzeugung auch an Sie weiterzugeben, gewähren wir freiwillige Garantieleistungen – für ein rundum sicheres Gefühl.

Geberit Herstellergarantie

Auf die Geberit Keramiken nach Registrierung durch den Endkunden.

Bei Unzufriedenheit mit der Spülleistung in der Kombination von Geberit Unterputzspülkasten und Geberit WC-Keramik nach Registrierung durch den Endkunden.

Auf alle austauschbaren mechanischen Teile des Unterputzspülkastens und der Betätigungsplatte. Ausgenommen sind die spezifischen Funktionalitäten von elektronischen Produkten (z.B. Hygienespülung oder DuoFresh).



Gesetzliche Gewährleistung

Harmonisiertes EU-Gewährleistungslabel

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie die folgende Seite oder fragen Sie den Verkäufer. https://europa.eu/youreurope/garantien