So wird dein Duschkopf wieder sauber und durchlässig – mit Hausmitteln einfach entkalken

Mit der Zeit setzt sich in fast jedem Duschkopf Kalk ab – besonders bei hartem Wasser. Das kann die Funktion beeinträchtigen und den Wasserdruck verringern. Eine regelmäßige Entkalkung sorgt dafür, dass das Wasser wieder gleichmäßig und sauber aus den Düsen fließt. So geht’s:

Zunächst solltest du, wenn möglich, den Duschkopf vom Schlauch oder von der Wandhalterung abschrauben. Das erleichtert die Reinigung. Falls dein Duschkopf fest montiert ist, kannst du ihn aber auch im montierten Zustand entkalken.

Für die Reinigung benötigst du handelsüblichen Haushaltsessig oder alternativ Zitronensäure. Fülle eine Schüssel mit einer Mischung aus warmem Wasser und Essig im Verhältnis 1:1. Wenn du Zitronensäure verwendest, löse etwa ein bis zwei Esslöffel davon in einem halben Liter warmem Wasser auf. Lege nun den abgeschraubten Duschkopf vollständig in diese Lösung und lasse ihn für 30 bis 60 Minuten einweichen.

Sollte sich der Duschkopf nicht abschrauben lassen, kannst du einen kleinen Plastikbeutel mit der Reinigungslösung füllen, über den Duschkopf stülpen und mit einem Gummiband oder Kabelbinder befestigen. Auch in diesem Fall sollte die Lösung etwa eine Stunde einwirken.

Nach der Einwirkzeit spülst du den Duschkopf gründlich mit klarem Wasser ab. Hartnäckige Kalkreste kannst du mit einer alten Zahnbürste vorsichtig entfernen, vor allem rund um die Düsen. Achte darauf, keine spitzen oder scharfen Gegenstände zu verwenden, um Beschädigungen zu vermeiden.

Zum Schluss schraubst du den Duschkopf wieder an und lässt kurz heißes Wasser durchlaufen. Das spült eventuell verbliebene Rückstände aus dem Inneren.

Um langfristig für sauberen Wasserfluss zu sorgen, empfiehlt es sich, den Duschkopf alle vier bis acht Wochen zu entkalken - je nachdem, wie kalkhaltig das Wasser in deiner Region ist.


 

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Gesetzliche Gewährleistung

Harmonisiertes EU-Gewährleistungslabel

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie die folgende Seite oder fragen Sie den Verkäufer. https://europa.eu/youreurope/garantien