Kalte Dusche gegen Mücken


Nach Sommergewittern sind sie oft unser unangenehmer Begleiter – Mücken. Diese kleinen Plagegeister lauern in der Natur, rauben uns den Schlaf in der Nacht und hinterlassen meist mehr als nur einen juckenden Stich. Inzwischen gibt es in ganz Deutschland viele verschiedene Mückenarten, sowohl heimische als auch aus Asien stammende, die vor keinem Halt machen. Es ist zwar bekannt, dass Mücken bestimmte Blutgruppen bevorzugen, aber einen wirksamen Schutz zu finden, ist oft nicht einfach. Zahlreiche Ratgeber bieten Lösungen, und von chemischen Mitteln bis hin zu technischen Geräten ist mittlerweile alles vertreten.

Aber wussten Sie, dass schon eine Dusche helfen kann? Es mag simpel klingen, aber tatsächlich reagieren Mücken auf unseren Atem und Schweiß. Während wir unseren Atem nicht verändern können, lässt sich unser Geruch beeinflussen. Mücken besitzen äußerst empfindliche Sinnesorgane und können uns, ihre nächste Nahrungsquelle, aus bis zu 50 Metern Entfernung erspüren. Besonders sportliche Aktivitäten locken sie regelrecht an. Ob Radfahrer, Jogger oder Golfer – sie lieben den Ammoniak-Geruch und die Milchsäure, die wir bei Bewegung produzieren. Sobald weibliche Mücken diese Stoffe wahrnehmen, sind wir auf ihrem Radar. Doch dagegen lässt sich etwas tun – eine Dusche, und idealerweise eine kalte!

Mücken bevorzugen warme Umgebungen. Eine kalte Dusche senkt unsere Körpertemperatur und verringert den Ammoniak-Geruch. Eine erfrischende Dusche ist daher grundsätzlich eine gute Idee, nicht nur nach sportlicher Betätigung. Sie vertreibt nicht nur Mücken, sondern sorgt auch für Entspannung und Abkühlung.

Umso besser, wenn man ein Duschsystem hat, welches das Duschen zum Wellnesserlebnis macht. Diese gibt es für jeden Geldbeutel und mit zahlreichen Raffinessen,

Da wird die Mückenabwehr gleich zum reinsten Wellnesserlebnis.

 

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Gesetzliche Gewährleistung

Harmonisiertes EU-Gewährleistungslabel

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie die folgende Seite oder fragen Sie den Verkäufer. https://europa.eu/youreurope/garantien