Dos und Don'ts im BadDie DOs und DON’Ts fürs Bad

Was Sie im Bad beachten sollten

Das Badezimmer gehört mit zu den intimsten Orten, wo Wohlfühlen großgeschrieben wird. Damit aus diesem Raum eine Wohlfühloase wird bzw. damit er eine bleibt, haben wir die wichtigsten Dos und Don’ts zusammengetragen, die dabei helfen, das Badezimmer zum persönlichen Lieblingsort zu gestalten.

Do: Weg mit dem Vorurteil, dass Pflanzen im Bad nicht überleben. Auch wenn nicht jedes Badezimmer ein Fenster besitzt, das Tageslicht reinlässt, und die Luftfeuchtigkeit oftmals höher, die Temperatur aber geringer ist als in anderen Räumen, gibt es zahlreiche Pflanzen, die sich im Bad wohlfühlen. Farne oder Yucco Palmen beispielsweise sind tropische Schattenpflanzen, die sich bestens den klimatischen Badbedingungen anpassen. Bringen Sie also Leben ins Bad.

Do: Für viele ist Holz im Badezimmer ein No Go. Denn das Interieur eines Badezimmers muss wasser- und dampfresistent sein. Klar, dass Holz diese Anforderungen nicht erfüllt, oder etwa doch? Es stimmt zwar, dass Holz bei Wasserkontakt die Feuchtigkeit aufsaugt, aufquillt und so seine Form verliert. Dies ist allerdings nur bei langanhaltendem Wasserkontakt der Fall. Kurzfristig einwirkendes Spritzwasser oder erhöhte Luftfeuchtigkeit stellen keine Gefahr dar. Im Gegenteil, die aufgenommene Feuchtigkeit wird vom Holz wieder abgegeben, was zu einem gesunden Raumklima beiträgt.

Do: Wer lange Freude an seinen Armaturen und Duschköpfen haben möchte, sollte sie regelmäßig abwischen. So werden unschöne Kalkablagerungen vermieden. Diese sehen nicht nur unschön aus, sondern schränken langfristig auch die Funktionsfähigkeit von Armatur und Duschkopf ein. Kurz mit der Hand drüber gehen reicht im Idealfall aus – kleiner Aufwand, große Wirkung.

Don’t: Wenn Sie im Bad ein Fenster besitzen, sollten Sie das Dauerlüften in Kippstellung unterlassen. Der Luftaustausch ist dabei minimal. Außerdem kann sich – gerade im Bad – am ausgekühlten Sturz über dem gekippten Fenster Feuchtigkeit niederlassen und Schimmel bilden. Unser Tipp: einmal kräftig Stoßlüften oder die Tür zum benachbarten Raum auflassen.

Don’t: Wer sein Heim wohnlich mag, wird früher oder später mit dem Thema Bohren konfrontiert. Auch im Bad kommt man nicht drum herum. Anders als bei anderen Räumen jedoch, stellt sich Bohren im Bad als weitaus komplizierter dar. Heikel wird es vor allem dann, wenn man sich in einem Mietsverhältnis befindet und man keine Löcher in Fliesen bohren darf. Diese sehen nicht nur unschön aus, sondern hinterlassen auch irreparable Schäden. Einmal durchbohrt, lassen sich Fliesen – anders als Wände – nicht wieder zuspachteln. Nicht nur das: ist der Bohrer falsch angesetzt, kann die Fliese sogar zerspringe. Alle, die sich dennoch an das Bohren einer Fliese wagen, sollten mit einem Fliesenbohrer arbeiten. Oder einfach auf Armaturen und Accessoires zum Kleben von nie wieder bohren zurückgreifen.

Don’t: Fast jeder tut es – Essensreste und benutzte Kosmetikartikel die Toilette runterspülen. Oftmals ist es die bequemere Lösung; und wer möchte schon seinen Mülleimer mit Essenresten befüllen, wo man diese durch das Herunterspülen in der Toilette direkt aus dem Sinn hat? Leider birgt das nicht nur eine Verstopfungsgefahr, die einen teuren Schaden verursachen kann, sondern auch die Gefahr von unerwünschtem Besuch. Essen zieht nämlich Ratten an, die die Leckerbissen gerne bis zur Quelle zurückverfolgen. Und die wollen wir ganz bestimmt nicht im Bad haben.


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Gesetzliche Gewährleistung

Harmonisiertes EU-Gewährleistungslabel

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie die folgende Seite oder fragen Sie den Verkäufer. https://europa.eu/youreurope/garantien