Do it yourself Badreiniger


Wer sein Badezimmer schätzt, sorgt auch dafür, dass es stets gepflegt und sauber bleibt. Denn regelmäßige Reinigung fördert nicht nur die Hygiene, sondern schafft auch eine Wohlfühlatmosphäre. Doch bei der Badreinigung gibt es einiges zu beachten. Herkömmliche Reinigungsmittel sind oft zu aggressiv und können Waschbecken, Dusche und andere Oberflächen schädigen, was letztlich dem Glanz der Einrichtung schadet - ganz im Gegenteil zu dem, was man eigentlich erreichen möchte. Für alle Badezimmer-Liebhaber ist das ein No-Go! Deshalb setzen wir auf DIY-Produkte und sagen "Tschüss" zu scharfen Reinigern. Selbstgemachte Badreiniger sind nicht nur sanft zur Keramik, sondern auch effektiv, günstig und umweltfreundlich. Wir stellen euch drei einfache und kostengünstige DIY-Badreiniger vor, die ihr mit wenig Aufwand selbst herstellen könnt.


1.Apfelessig: Apfelessig ist ein wahres Multitalent, wenn es um die Badreinigung geht. Mit seiner fettlösenden, desinfizierenden und antiseptischen Wirkung bekämpft er Kalk und Rost. Ein paar Tropfen ätherischer Öle sorgen für den angenehmen Duft. Alles, was ihr noch braucht, ist ein Schwamm, und schon kann der Frühjahrsputz beginnen!


2.Zitronenreiniger: Der Zitronenreiniger ist der ideale Entkalker und unterstützt die Wasserenthärtung. Mischen Sie einfach Zitronensäure mit warmem Wasser (im Verhältnis 1:10), füllen die Mischung in eine Sprühflasche und los geht's. Für zusätzlichen Duft können ein paar Tropfen Spülmittel oder ätherische Öle hinzugefügt werden.


3.Backpulver: Wenn die Abflussrohre verstopft sind und das Wasser nicht richtig abläuft oder unangenehme Gerüche auftreten, hilft Backpulver. Einfach zwei Tüten Backpulver in den Abfluss schütten, mit einer halben Tasse Essig nachspülen und nach kurzem Aufschäumen das Wasser laufen lassen. Schon ist der Abfluss wieder frei und funktioniert einwandfrei!
Zusatz-Tipp: Oft reicht es bereits, nur Wasser und ein Mikrofasertuch zu verwenden. Bei bloßem Schmutz reicht diese einfache Methode vollkommen aus.

 

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Gesetzliche Gewährleistung

Harmonisiertes EU-Gewährleistungslabel

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie die folgende Seite oder fragen Sie den Verkäufer. https://europa.eu/youreurope/garantien