Bring Farbe in dein Bad

Farbige Duschflächen und Keramiken liegen voll im Trend

Bunt ist das neue weiß wenn es um die Badezimmer Keramiken, Badewannen und Duschwannen geht. Waren es einst noch die Farben bahamabeige, moosgrün und balibraun, welche die Badezimmer der letzten Jahre dominierten, schlichen sich nach und nach andere Keramikfarben in das Farbspektrum der Hersteller ein.

Zunächst gab es Sanitärkeramiken in stein oder auch schwarz. Seit kurzem gibt es aber immer mehr Farben für Ihren Waschtisch, die Badewanne und die Duschfläche. Warum ist das aber so? Aus Sicht der Nutzer ist es ganz einfach, weiß wird langweilig. Immer mehr Menschen wollen auch im Badezimmer Ihre Individualität ausleben. Weiße Badmöbel, schwarze Armaturen und schwarze Keramiken, wie bei Villeroy und Boch Memento, oder farbige Waschtische, wie bei Villeroy und Boch Artis. Auch bei Duschflächen und Badewannen zieht immer mehr Farbe ein. Besonders beliebt ist die freistehende Badewanne La Belle von Villeroy und Boch mit farbiger Schürze. Und wenn es um die Duschfläche geht, so hat der renommierte Mettmanner Keramikhersteller auch hier die passenden Farbangebote zu Ihrem Fliesenspiegel. Die Duschwannen Subway Infnity oder Subway Squaro können bequem in verschieden Farben eingefärbt werden, so steht Ihrem anthrazitfarbendem Boden nichts mehr im Wege. Optisch können Fliesenspiegel und Duschtasse nun verschmelzen und zu einer großen Fläche werden. Dies ist auch für kleine Bäder ideal, da sie so optisch größer und geräumiger wirken.

Stellt sich nun noch die Frage, warum die Hersteller plötzlich bunt produzieren? Es ist der Trend der Zeit und die Nachfrage ist in den vergangen Jahren gestiegen. Auch ist es inzwischen wesentlich einfacher bunte Keramiken herzustellen, als damals in den 70er Jahren zu Zeiten von bahamabeige, moosgrün und balibraun. Fragen Sie nach den bunten Waschtischen, Duschflächen und Badewannen und lassen Sie sich von unserem Team beraten. 


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Gesetzliche Gewährleistung

Harmonisiertes EU-Gewährleistungslabel

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie die folgende Seite oder fragen Sie den Verkäufer. https://europa.eu/youreurope/garantien