#wirfürConor

#wirfürConor Alle für Conor!

Durch einen tragischen Verkehrsunfall ist das Leben des lebenslustigen 17-jährigen Conor Eisele aus Baesweiler Beggendorf seit einigen Tagen ein völlig anderes. Ein schöner Abend mit seinen Freunden endete früher als geplant. Nicht weit von zu Hause entfernt verunglückten sie mit dem Auto. Conor wurde als einzige Person schwer verletzt, er saß auf dem Rücksitz und kann seitdem seine Beine nicht mehr spüren. Er ist querschnittsgelähmt und fortan auf den Rollstuhl angewiesen.

Wir möchten nun ihm und seiner Familie gerne dabei helfen, sein neues Leben lebenswerter zu gestalten und die Familie finanziell ein wenig entlasten.  Es stehen Umbaumaßnahmen im Haus, die Anschaffung eines rollstuhlgerechten Fahrzeugs usw. an.  Jeder Euro hilft dabei!

Die Spenden gehen an die Courte Stiftung „metjemaaht!“ und sind abzugsfähig.

Die Spendensumme geht gänzlich an die Familie.  Wir danken jedem von Herzen, der die Familie dabei mit einer Spende unterstützt. Wenn auch Sie helfen möchten, können Sie Ihre Unterstützung auf  folgendes Konto überweisen:

Kontoverbindung: 

Metjemaaht! die Stiftung  

IBAN: DE81 3905 0000 1073 1303 02 

BIC:  AACSDE33XXX  

Bitte Zweck: „CONOR“ angeben und die eigene Adresse für die Spendenquittung.  

Bis 300€ reicht dem Finanzamt der Nachweis der Zahlung z.B über einen Kontoauszug.  

Jeder gespendete Euro wird ohne Abzüge an die Familie weitergeleitet und ist steuerlich absetzbar. Auch Handwerksdienstleistungen und Sachspenden sind herzlich willkommen. Ihre Großzügigkeit wird dazu beitragen, Conor und seiner Familie in dieser schweren Zeit zu helfen und ihnen Unterstützung und Hoffnung zu schenken.  

Die gesammelten Spenden gehen an die Courté-Stiftung „metjemaaht!“. Diese Stiftung setzt sich für hilfsbedürftige und in Not geratene Menschen in der Region Aachen und der Euregio Maas-Rhein ein. Sie wurde von Kuratoriums-Leiter Dirk Courté aus Aachen ins Leben gerufen. Als Initiator der »metjemaaht!«-Stiftung ist es ihm besonders wichtig, Menschen wie Conor zu unterstützen, die durch höhere Gewalt in Not geraten sind. 


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Gesetzliche Gewährleistung

Harmonisiertes EU-Gewährleistungslabel

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie die folgende Seite oder fragen Sie den Verkäufer. https://europa.eu/youreurope/garantien