Neue Garantiebestimmungen der Firma SFA Sanibroy

Die Firma SFA Sanibroy hat ab dem 01.Juni 2013 neue Garantiebestimmungen, welche auch Auswirkungen auf den Verkauf von Sanibroy Produkten über das Internet hat.

Garantiebestimmungen SFA Sanibroy GmbH, Stand 01. Juni 2013

Durch ständige Produktüberwachung und Qualitätsprüfung sichern wir, dass unsere Produkte fehlerfrei unser Haus verlassen. Für den Fall, dass dennoch ein Fehler an einem unserer Produkte auftreten sollte, übernehmen wir ab dem Tag der Installation eine dreijährige „Vor Ort Service“ Garantieleistung gemäß den nachfolgenden Bestimmungen.

Die Garantieleistung ist nur dann seitens SFA zu erbringen, wenn das Gerät von einer fachkundigen Person, nach der EN 12056-4, verbaut wurde.

Mängel im Rahmen der Garantieleistung werden durch unseren bundesweiten Kundendienst, wie auch von unserem Werkskundendienst in Dietzenbach kostenfrei behoben. Außerdem ersetzen wir bei berechtigten Reklamationen die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere die erforderlichen Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten die unmittelbar mit dem Produkt und dessen Funktionstüchtigkeit in Verbindung stehen.

Gemäß dem Fall, dass erforderliche Arbeiten im Zeitraum der Garantieleistung nicht durch unseren bundesweiten Kundendienst bzw. Werkskundendienst in Dietzenbach, sondern durch andere Unternehmen ausgeführt werden, können grundsätzlich keine, im Ausnahmefall höchstens, die Kosten, die bei der Nacherfüllung durch unseren Service entstanden wären, erstattet werden.

Sollte ein Gerät aus dem Hause SFA nicht durch eine fachkundige Person montiert und in Betrieb genommen worden sein, besteht lediglich der gesetzlich festgelegte zweijährige Gewährleistungsanspruch. Unsere Kundendienstabteilung oder unser Servicepartner sind dazu angehalten vor Beginn des Einsatzes die Herkunft der Anlage zu prüfen. Der Käufer hat auf Anforderung die erforderlichen Belehrungs- und Montagenachweise sowie Protokolle zugänglich zu machen.

Von unserer Gewährleistung ausgenommen sind sämtliche Schäden, Mangelfolgeschäden, Verluste usw., die auf fehlerhafte oder unsachgemäße Bedienung, Behandlung, Installation, Nutzung, Wartung oder auf nichtbeachten der Einbau-, Installations-, Nutzungs-, Reinigungs- und Wartungshinweise zurückzuführen sind. Ebenso ausgenommen sind Aufwendungen, die aufgrund der individuellen baulichen Gegebenheiten vor Ort entstehen und nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit unseren Produkten stehen. Kosten die unseren Servicepartner oder der SFA Sanibroy GmbH entstanden sind und aus genannten Gründen nicht im Rahmen der Gewährleistung abgedeckt sind, werden von unserem Servicepartner oder der SFA Sanibroy GmbH an den Auftraggeber belastet.

Bezüglich der Einsatzbereiche verweisen wir auf die DIN EN 12050 1-3 sowie 12056 mit Anhang A. Unsere Werke sind ISO 9002 zertifiziert, unsere Produkte werden zudem nach gültigen Euronormen hergestellt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, das nach DIN EN 12050-3 dem Nutzer von „Hebeanlagen zur begrenzten Verwendung" (Kleinhebeanlagen) ein WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung stehen muss und wir als SFA Sanibroy GmbH aus diesem Grund keine anfallenden Kosten die durch NICHT-BENUTZBARKEIT einer defekten Anlage entstehen können vergüten.


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